Warum wurde “Bündnis RECHTE für KINDER e.V.“ gegründet?
Dafür gibt es zahlreiche wichtige Gründe.
Fakt ist:
Kinder haben Rechte und sind schutzbedürftig. Deshalb sind im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, im BGB, in der Europäischen Menschenrechtskonvention
und der UN-Kinderkonvention grundlegende Festlegungen getroffen worden.
So genießen Kinder das Recht auf Schutz vor
● körperlicher und geistiger Gewaltanwendung,
● Schadenszufügung oder Misshandlung,
● vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung,
● vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs.
Sie haben u.a. auch ein Recht auf
● elterliche Sorge
● auf regelmäßige persönliche Beziehungen und Umgang mit beiden Elternteilen,
● freie Meinungsbildung entsprechend dem Entwicklungsstand
Leider werden diese Kinderrechte immer wieder verletzt - auch bei uns in Deutschland.
Fälle von Verwahrlosung oder Vernachlässigung, Misshandlungen, körperlicher und geistiger Gewalt gegen Kinder, Entzug der elterlichen Sorge durch Behörden ohne wichtigen Grund, Umgangsboykott, Missachtung des Kindeswohls sorgen für Aufsehen.
Davon zeugen mannigfaltige Urteile, die an deutschen Gerichten gefällt und später von Oberlandesgerichten - mehrfach sogar vom Europäischen Gerichtshof - berichtigt wurden.
Beispiele dazu finden Sie in Kürze auf den nachfolgenden Seiten.
Gegen all diese Missstände heißt es anzugehen. Uns sind viele Fälle bekannt, zu viele!
Zahlreiche sozial engagierte Menschen wollen diesen Kindern helfen, direkt und indirekt – so auch wir durch unsere umfangreiche Arbeit für die Rechte der Kinder und somit letztlich auch
Helfen Sie uns bei dieser großen Aufgabe.
Helfen Sie damit auch diesen Kindern.
Durch Ihr persönliches Engagement. Durch Ihre ehrenamtliche Mitarbeit.