Auszug aus unserer Vereinssatzung

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

1. Der Verein führt den Namen "Bündnis RECHTE für KINDER e.V." und ist beim Amtsgericht Wiesbaden im Vereinsregister unter VRN 5990 eingetragen.

2. Sitz des Vereins ist Wiesbaden.

 

§ 2 Zweck

 

 

 

 

 

 

 

§ 3 Umsetzung des Vereinszwecks

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 4 Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 5 Mitgliedschaft

Der Verein tritt für die Durchsetzung der Rechte aller Kinder in Deutschland ein.
Grundlage seiner Arbeit sind
die “UN-Konvention über die Rechte des Kindes“ (UN-Kinderkonvention),
die “Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten“, (Europäische Menschenrechtskonvention),
das “Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“,
das “Bürgerliches Gesetzbuch“ (BGB).
Der Verein will durch seine Arbeit die bestehenden Rechte von Kindern gegenüber jedermann durchsetzen, sichern und einfordern.
Der Verein strebt die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen an, soweit diese sich ebenfalls im Sinne dieses Vereinszwecks betätigen und gleiche oder ähnliche Ziele zu Gunsten von Kindern anstreben.
Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell ungebunden und verfolgt ausschließlich satzungsgemäße Ziele.

1.

2.

a

b

d

3.

4.

5.

Der Verein tritt öffentlich für die Verwirklichung der für Kinder geltenden Grundrechte – so wie sie in der UN-Konvention über die Rechte des Kindes niedergelegt sind - ein.

Der Verein setzt sich insbesondere für den Erhalt und die Förderung der Familie, sowie für die Förderung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen im Bereich der elterlichen Sorge zum Wohle des Kindes ein. Dazu dient die Sammlung und Verbreitung von Informationen, sowie Unterstützung und Durchführung von wissenschaftlichen Arbeiten, die insbesondere diese Themen behandeln.

Der Verein leistet Aufklärungsarbeit, fördert Bildungsveranstaltungen zu Fragen der elterlichen Verantwortung gegenüber Kindern auf rechtlichen, psychologischen, soziologischen und kulturellen Gebieten. Dazu dienen Mitgliederzusammenkünfte, öffentliche, thematische und kulturelle Veranstaltungen, Selbsthilfegruppen und Medienarbeit sowie die Einrichtung von Bildungs-, Beratungs- und Begegnungsstätten.

Der Verein will durch seine Arbeit die bereits bestehenden Rechte der Kinder durch rechtliche und politische Unterstützung benachteiligter Kinder und ihre Angehörigen in Rechtsauseinandersetzungen sichern.

Der Verein setzt sich gegenüber jedermann, insbesondere aber gegenüber Behörden, Gerichten und Parlamenten für die gesetzlich fixierten Rechte (gemäß § 2 Abs. 2) der Kinder ein.

In besonders strittigen Auseinandersetzungen beobachtet der Verein die Arbeitsweise der beteiligten Psychologen, Sozialarbeiter und Verfahrenspfleger sowie deren Stellungnahmen und Gutachten.

1.

2.

3.

4.

5.

6.

Der Verein hat ordentliche Mitglieder, Ehren- und Fördermitglieder.
Ordentliches Mitglied kann jede geschäftsfähige natürliche Person werden, die bereit ist, die Ziele und Aufgaben des Vereins zu fördern und aktiv zu unterstützen.
Fördermitglied kann jede natürliche Person werden, die bereit ist, die Ziele und Aufgaben des Vereins zu fördern. Fördermitglieder unterstützen die Arbeit des Vereins durch Beiträge und Spenden. Sie haben kein Stimmrecht.

1.

2.

3.

c