Charta des Bündnis RECHTE für KINDER e.V.
Kompetenz
Wir arbeiten mit ausgeprägten eigenen Fachkenntnissen und auf der breiten Grundlage gesicherter Lebenserfahrungen in der Durchsetzung von Kinderrechten.
Die Zusammenarbeit mit anerkannten Experten auf allen erforderlichen Gebieten sichert unser Vorgehen ab. Nur so kann sich auf lange Sicht der Erfolg in brisanten Auseinandersetzungen einstellen.
Unabhängigkeit
In Auseinandersetzungen um Kinderrechte geht es immer gegen Mächtige und Einflussreiche in Ämtern, Institutionen und Gerichten.
Unsere Mitglieder müssen persönlich und beruflich ebenso unabhängig sein wie der gesamte Verein “Bündnis Rechte für Kinder e.V.“
Wir beantragen deshalb auch keine öffentlichen Zuschüsse und keine Geldbußen.
Überzeugung
Wenn wir im Rahmen unserer Möglichkeiten einen Fall aufgreifen, dann helfen wir bis zum Erfolg. Partnerschaftlichkeit in der Zusammenarbeit mit unseren Hilfesuchenden hat Vorrang. Wir helfen uneigennützig und legal denen, die selbst für ihre Kinder etwas tun.
Zähigkeit und der feste Wille zum Durchhalten gehören dazu, wenn wir für das konkrete Wohl der Kinder streiten – notfalls durch alle Instanzen.
Engagement
Wir arbeiten ehrenamtlich zu Gunsten von Kindern, wenn uns Hilferufe erreichen. In hoher Fachlichkeit unserer Vorstellungen und der Überzeugungskraft unserer Argumente setzen wir uns freiwillig und kostenlos dafür ein, dass die unabweisbaren Rechte von Kindern verwirklicht werden. Wir haben Chancen, weil wir distanziert und sachlich bleiben.